Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Neben dem Verkehrsstrafrecht bin ich auf allen Gebieten des Strafrechtes (z. B. bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit oder das Eigentum oder Straftaten aus dem Bereich des Betäubungsmittelrechtes) und des Ordnungswidrigkeitenrechtes (Bußgeldbescheide aller Art) tätig. Auch wenn die Ermittlungsbehörden von Amts wegen zu sachlichen Ermittlungen verpflichtet sind, ist es zwingend erforderlich, von Anfang an richtig zu reagieren. Zögern Sie daher nicht und nehmen Sie stattdessen Kontakt zu mir auf.

Bürozeiten

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Termine nach Vereinbarung, gerne aber auch außerhalb der Bürozeiten.