Soforthilfe Verkehrsunfall

Unfallsoforthilfe

Es hat gekracht – was nun?

Sie geben Ihrer Versicherung Bescheid und machen bei Ihrer Werkstatt einen Termin … und dann?

Warten Sie auf ein freundliches Schreiben der gegnerischen Haftpflichtversicherung?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat darauf Folgendes geantwortet:

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes von vorneherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, den Stundenverrechnungssätzen usw. lässt es als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes abzuwickeln.“ (OLG Frankfurt am Main, 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13)

Beachten Sie auch, dass bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die Anwaltsgebühren von der gegnerischen Haftpflichtversicherung genauso zu erstatten sind wie alle anderen Schadenspositionen (Reparaturkosten, Mietwagen, Kosten für einen Sachverständigen usw.)

Sie haben den Unfall verursacht? Dann wird unter Umständen gegen Sie strafrechtlich ermittelt und es kann zu einem Strafbefehl oder einem Bußgeldbescheid kommen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Rechte von Anfang an gewahrt werden.

Zögern Sie also nicht und kontaktieren Sie mich, gerne direkt über das Kontaktformular, telefonisch unter 09942/9499140 oder per E-Mail an info@rechtsanwalt-kopp-viechtach.de

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